- Die Aufgabenerstellung erfolgt ab 22.04.2020. Die Inhalte können ggf. durch eine Leistungskontrolle bei erstmaligem Erscheinen in der Schule abgefragt und dann bewertet werden und das auch ohne vorherige Ankündigung. Auf Wunsch der Schülerinnen und Schülern können auch in der Phase 'Lernen zu Hause' Aufgaben nach Rücksprache mit den Lehrkräften bewertet werden.
- Die Aufgaben und Unterrichtsmaterialien können den Schülerinnen und Schülern auf verschiedenen Wegen zur Verfügung gestellt werden (z. B. Moodle, WebWeaver (DHEDU), E-Mail, telefonisch, etc.).
- Prinzipiell stellen die Betriebe ihre Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts frei (NSchG). Auch in der Phase 'Lernen zu Hause' besteht Schulpflicht, dies gilt auch für die Berufsschülerinnen und -schüler. Berufliche Besonderheiten werden individuell geregelt. Die Betriebe regeln das in Absprache mit den Abteilungsleitungen. Auch Schülerinnen und Schüler aus Berufen / Betrieben, die gerade viel arbeiten („systemrelevant“) erhalten „angemessen“ Aufgaben und Unterstützung, um keine Nachteile zu haben. Vollzeitklassen erhalten ebenfalls „angemessen“ Aufgaben.
- Lehrkräfte bieten „Sprechstunden“ an, z. B. über E-Mail, Chats, Telefon, Videokonferenz, um Fragen zu klären usw. Die Klassenlehrkräfte sind wie bisher die ganze Zeit über ansprechbar für ihre Klasse. Der „alte“ Stundenplan kann sich in einigen Bereichen in der nächsten Zeit natürlich erheblich ändern. Von daher gilt wie immer: Individuelle Regelungen sind in Absprache mit der Teamleitung und Abteilungsleitung möglich.
- Bei der Übersicht über die einzelnen Phasen des schrittweisen Unterrichtsbeginns handelt es sich um Regelungen, welche die Schulen auf Grund von Hygieneregeln, räumlichen und personellen Gegebenheiten anpassen und laufend anpassen werden. Daher informieren sich die Betriebe sowie Schülerinnen und Schüler bitte regelmäßig auf unserer Homepage.
- Auch Schülerinnen und Schüler, die einer der Risikogruppen angehören oder die mit Angehörigen von Risikogruppen in häuslicher Gemeinschaft leben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten (bei volljährigen Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch) ins „Homeoffice“ gehen. Dabei spielt die Schwere der bestehenden Erkrankung, eine eventuelle Häufung von Risiken, das Alter des Kindes bzw. des Jugendlichen und das Vermögen, erforderliche Hygieneregeln einzuhalten, beim Kind bzw. Jugendlichen und seinem Umfeld eine wichtige Rolle.
Diese Schülerinnen und Schüler werden im Rahmen des Lernens zu Hause von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen zuverlässig versorgt. Das Vorlegen einer ärztlichen Bescheinigung ist nicht erforderlich. - Schülerinnen und Schüler, die im häuslichen Lernen verbleiben, werden von ihren Lehrkräften mit Unterrichtsmaterial, Aufgaben und Lernplänen versorgt.
- Sofern Schülerinnen und Schüler, die Risikopatienten sind, aber am Unterricht teilnehmen wollen, müssen Sie ein formloses Schreiben abgeben, in dem aufgeführt ist, dass sie trotz Ihrer Erkrankung eigenverantwortlich am Unterricht teilnehmen.
- Zu den Risikogruppen gehören gemäß Angaben des RKI Personen mit folgenden Vorerkrankungen:
- Herzkreislauferkrankungen
- Diabetes
- Erkrankungen des Atemsystems, der Leber, der Niere
- Krebserkrankungen
- Erkrankungen, die mit einer Immunschwäche einhergehen
- Es gelten folgende Handlungsanweisungen für Besucherinnen und Besucher des Berufsbildungszentrum Dr. Jürgen Ulderup:
- Hygiene- und Abstandsregeln
- Es wird dringend empfohlen auf dem gesamten Schulgelände Masken zu tragen
- Eine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes ist in der Schule momentan nicht vorgesehen. Ab dem 27.04.2020 ist das Tragen eines Mundschutzes im öffentlichen Nahverkehr verpflichtend.
- Die Hände sind bei jedem Eintritt in die Schule zu desinfizieren, auch nach den Pausen
- Waschen Sie regelmäßig Ihre Hände
- Die Abstandsregeln von 1,5 m sind auf dem gesamten Schulgelände einzuhalten
- Ansammlungen sind zu vermeiden
- Aufenthalt auf dem Schulgelände
Schulstandort Diepholz:
Alle Schülerinnen und Schüler, die
- im M-Trakt beschult werden, nutzen das Gelände um die mobilen Klassenräume (Container)
- im C-Trakt, B-Trakt und G-Trakt beschult werden, nutzen das Gelände am Haupteingangsbereich
- im D-Trakt und E-Trakt beschult werden, nutzen das Gelände bei der PHWT
Schulstandort Sulingen:
Alle Schülerinnen und Schüler, die
- im Gebäude A beschult werden, nutzen den „Parkplatz“ vor dem Gebäude als Pausenhof
- im Gebäude B beschult werden, nutzen den Bereich zwischen A- und B-Trakt als Pausenhof
- Vor Unterrichtsbeginn
Alle Schülerinnen und Schüler betreten das Schulgebäude über den Haupteingang. Ihre Lehrkraft holt Sie vor Beginn des Unterrichts von dort ab.
Schulleitung BBZ Dr. Jürgen Ulderup